für Interessenten

Für alle die vielleicht einen Garten pachten möchten

hier ein paar Fragen und Antworten, die immer wieder von Einsteigern gestellt werden. (Diese Seite wird laufend aktualisiert und erhebt keinen Anspruch auf vollständigkeit.)

1. Wie läuft eine Gartenübernahme ab?

Nachdem der der Pächter den Vorstand informiert hat, daß er seinen Garten abgeben will, und den den Pactvertrag (und eventuell die Mitgliedschaft im Verein) kündigt hat (Kündigungsfrist ein halbes Jahr), veranlaßt dieser eine Wertermittlung. Nach dieser Wertermittlung richtet sich dan die Ablösesumme für den Garten.

Wertermittlung BDGWE Übersicht Muster

Eine Wertermittlung ist ein Jahr gültig dann muß eine neue veranlaßt werden.

Merke: ein Garten wird nicht gekauft sondern es findet ein Pächterwechsel statt

Formulare für die Aufnahme in den Verein und den Pächterwechsel:

Antrag neu ,

Gartenordnung neu ,

Einwilligung_Artikel_7_DSGVO ,

Informationspflichten_Art_13_14_DSGVO

Falls sich also Alt- und Neupächter einig sind und der Vorstand mit dem Neuen einverstanden ist ( lt. Satzung kann der Vorstand einen neuen Pächter ohne Begründung ablehnen! ) trift man sich im Vereinsheim der Aufnahmeantrag wird ausgefüllt und der neue Pächter bekommt eine aktuelle Ausgabe der Satzung sowie eine Kurzfassung der Gartenordnung ausgehändigt an die er sich zu halten hat.

„wußte ich nicht“ ist keine Entschuldigung für Fehlverhalten!!!

Die Gartenübergabe findet erst statt, wenn der Neue die Ablösesumme auf das Vereinskonto überwiesen hat und fest steht das dem Verein oder Nachfolger keine Folgekosten für zB Entsorgung entstehen.

2. Wann und wie lange kann ich als Kleingärtner/in die Anlage betreten?

Jedes Mitglied des Kleingärtnervereins Neheim e.V. erhält beim Eintritt in den Verein einen Schlüssel für das Eingangstörchen und die Eingangstür vom Vereinsheim. Man kann also das ganze Jahr über zu jeder Tages-und Nachtzeit seinen Garten betreten.

Im Winter wird wegen der Frostgefahr das Wasser  abgestellt dashalb ist das Vereinsheim dann nicht zugänglich.

3. Gibt es Strom und Wasser auf den Parzellen?

Jede Parzelle hat einen Wasseranschluß mit einer geeichten und plombierten Wasseruhr die im November, wenn das Wasser über den Winter abgestellt wird, vom Vorstand oder einem Beauftragten abgelesen wird. Ein Stromanschluß ist nur im Vereinsheim vorhanden. Es steht aber jedem Pächter frei sich eine Solaranlage anzuschaffen oder die Anlage des Vorgängers zu übernehmen.

Achtung! Die Fläche der Solarzellen sollte lt. Pachtvertrag einen halben Quadratmeter nicht übersteigen.

4. Welche Kosten fallen an?

Mit dem Eintritt in den Verein fällt eine Aufnahmegebühr von 80 € an. Die Übernahme einer Parzelle schlägt je nach Art der Laube ( Stein oder Holz siehe „gesetze und info’s“) und der Bepflanzung mit 2500 bis 5000 € zu Buche. Siehe „Wertermittlung“  Mit dem Mitgliedsbeitrag (55 € Enzelbeitrag, 60 € Familienbeitrag) und der Pacht, dem Wasserverbrauch,  diverse Umlagen und Versicherung kommt man auf rund 200 € pro Jahr.

Musterrechnung

5. Müssen bestimmte Sachen gepflanzt werden?

Grundsätzlich gilt erstmal, daß 1/3 bewirtschaftet (Grabeland) sein muß, 1/3 kann Rasen sein und 1/3 ist für Laube und „drumrum“. ferner dürfen  nur 10% der Gartenfläche überbaut bzw versiegelt sein. Koniferen und Nadelbäume dürfen nicht gepflanzt werden.

z.B. 300 qm Garten 100 qm Beete, 100 qm Rasen, 100 qm Laube und „drumrum“, 30 qm überbaut bzw versiegelt davon gehen aber schon ca. 22 qm für die Laube drauf.

Über das „Bewirtschaften“ streiten sich die Geister. Es sollten auf jeden Fall in ausreichender Menge Beete vorhanden sein in denen Gemüse, Kohl, Kartoffeln oder Erdbeeren angebaut werden . Hierzu ein Auszug aus den Leitlinien des Deutschen Städtetages zum Kleingartenwesen die in Übereinstimmung mit dem Bundeskleingartengesetz (siehe Seite „Gesetze und info’s“) erstellt wurden:

„Bei der Beurteilung der kleingärtnerischen Nutzung ist die gärtnerische und die bauliche Nutzung der Parzelle zu berücksichtigen, wobei die gärtnerische Nutzung die Anlage maßgeblich prägen muss. So ist aus Sicht des Arbeitskreises in der Regel mindestens ein Drittel der Kleingartenparzelle für den Anbau von gartenbaulichen Erzeugnissen zu verwenden.

Zur kleingärtnerischen Nutzfläche gehören:
– Beetflächen und Hochbeete mit ein- und mehrjährigen Gemüsepflanzen, Feldfrüchten, Heil- und Gewürzkräutern, Erdbeeren, Sommerblumen und anderen Kulturen;
– Obstbäume, Beerensträucher, Rankgewächse sowie Nutzpflanzen für die Tierwelt;
– Frühbeete, Kompostanlagen.“

Die Maße für die Laube sind von der Stadt Arnsberg vorgegeben. Es gibt vier Typen von Lauben die man beim Vorstand einsehen kann, wenn man sich ein neues Gartenhaus bauen will. Hierzu muß dem Vorstand eine Zeichnung vorgelegt werden, die dieser dann der Stadt zur Genehmigung vorlegt.

6. Gemeinschaftsarbeit:

Jeder Pächter ist verpflichtet im Jahr eine bestimmte Menge an Stunden Gemeinschaftsarbeit abzuleisten. Dieses wird an Hand einer Arbeitskarte kontrolliert. Nicht geleistete Stunden werden in Rechnung gestellt. Beim Kleingärtnerverein Neheim sind dies z.Zt. 15 Stunden von denen 3 Stdn. für die Jahreshauptversammlung angerechnet werden. Die zu leistende Arbeit wird vom Vorstand auf die einzelnen Gärten aufgeteilt und anhand einer Arbeitskarte nachgehalten (bei Pächterwechsel ist die Gartennummer maßgeblich). Geleistete Stunden müssen von einem Vorstandsmitglied quittiert werden.

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Gartenordnung (Auszug)

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Gesetze und weitere Info’s findet ihr

unter dem Internen Link “ Gesetze und Info’s

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